Instrumente, die dem Bedürfnis nach sozialer Kontrolle und Sicherheit Rechnung tragen und darauf abzielen, vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen
Offensichtlich ist, dass bei nicht wenigen Bürger*innen die Befürchtung mitschwingt, dass eine solche Grünanlage durch Nutzergruppen, die sich in allen großen Städten gerade in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs aufhalten, entgleiten kann. Es ist klar, dass Verdrängungsprozesse in der Regel derartige Probleme nicht nachhaltig lösen. Drogenhandel und Gruppen von Drogenkonsumierenden von Orten zu vertreiben, damit sie an weniger präsenten oder repräsentativen Orten das Stadtbild nicht stören, kann kein ernsthaftes Planungsziel sein. Gleichwohl soll dieser öffentliche Ort insbesondere auch junge Menschen ansprechen und dazu beitragen, dass Menschen verschiedenen Alters und unterschiedlicher persönlicher, kultureller Hintergründe sich begegnen. Daher muss auch betrachtet werden, welcher besondere Anspruch an Schutz vor der Konfrontation mit gesellschaftlichen Verwerfungen erforderlich ist.
Eine Erkenntnis, die sich in der Beteiligung erneut manifestiert hat, ist die Erwartung der Bürger*innen, den Park so zu gestalten und zu betreiben, dass diese Schutzansprüche gerade an diesem Ort in einem besonderen Maße Berücksichtigung finden. Eine Überlegung könnte dabei etwa sein, im Sinne eines „Hausrechts“ ein solideres Instrument zur Gewährleistung einer auch subjektiven Sicherheit zu entwickeln, als dies etwa die allgemein üblichen Rechte im öffentlichen Raum zulassen. Der Fokus bei der Erarbeitung einer solchen Parkordnung sollte jedoch nicht auf der Definition von „unliebsamen“ Mitmenschen liegen. Vielmehr sollte der Schutz der Schwächeren im Vordergrund stehen.